Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen regelt. Sie ist ein zentraler Bestandteil der EU-Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft.

In Bezug auf die Photovoltaik hat diese Richtlinie mehrere wichtige Auswirkungen. Sie legt unter anderem Ziele für den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch fest. So wurde beispielsweise die Zielmarke für den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch kürzlich von 42,5% auf 45% angehoben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Reduzierung administrativer Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik. Dazu gehört auch die Festlegung einer maximalen Genehmigungsfrist für Photovoltaikanlagen.

Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. So sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vor, dass 9 Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen sollten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variiert, da sie an die spezifischen nationalen Gegebenheiten und Ziele angepasst werden muss.

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