Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) ist ein Gesetz in Deutschland, das darauf abzielt, die Energieversorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten. In Bezug auf die Photovoltaik hat die jüngste Novelle des Gesetzes, bekannt als EnSiG 3.0, mehrere wichtige Änderungen eingeführt.
Eines der Hauptziele von EnSiG 3.0 ist es, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, einschließlich Photovoltaik, kurzfristig zu erhöhen. Dies ist Teil eines breiteren Ziels, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren und die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen.
Eine der wichtigsten Änderungen, die durch EnSiG 3.0 eingeführt wurden, ist die Abschaffung der so genannten „70%-Regelung“ für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp. Nach dieser Regel durften kleinere Photovoltaikanlagen nur 70% ihrer maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Mit der Abschaffung dieser Regelung können diese Anlagen nun ihren gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen.
EnSiG 3.0 wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Änderungen im Rahmen von EnSiG 3.0 dazu beitragen sollen, die Nutzung von Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energien zu fördern, um die Energieziele Deutschlands zu erreichen.
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