Anschlussbegehren
Ein Anschlussbegehren ist ein zentraler Schritt bei der Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage. Es handelt sich dabei um die formale Anfrage des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber, die Anlage an das öffentliche Stromnetz anschließen zu dürfen.
Das Anschlussbegehren muss vom Netzbetreiber innerhalb eines bestimmten Zeitraums bearbeitet werden. In Deutschland wurde eine Verfahrensvereinfachung genehmigt, wonach Anschlussbegehren für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt innerhalb eines Monats bearbeitet werden müssen.
Der Antrag auf Anschlussbegehren muss in der Regel noch vor der eigentlichen Montage der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber gestellt werden. Der Netzbetreiber muss dann, je nach Größe der Anlage, innerhalb einer Frist von vier bis acht Wochen vollumfänglich auf das Anschlussbegehren reagieren.
Die Formulierungshilfe sieht Erleichterungen beim Netzanschluss für Photovoltaikanlagen bis 50 Kilowatt vor, für die vor dem 1. Juli 2024 ein Netzanschlussbegehren gestellt wird.