Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist ein deutsches Gesetz, das im Jahr 2015 verabschiedet wurde. Es ist Teil der Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.

Das EDL-G sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe regelmäßig Energieaudits durchführen müssen. Diese Audits sollen dazu dienen, den Energieverbrauch des Unternehmens zu analysieren und Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufzuzeigen. Die Durchführung dieser Audits muss von qualifizierten oder akkreditierten Experten erfolgen.

Zudem regelt das EDL-G die Anforderungen an Energiedienstleister, die Energieaudits oder andere Energiedienstleistungen anbieten. Sie müssen bestimmte Qualifikationen nachweisen und sind verpflichtet, ihre Kunden transparent und umfassend zu beraten.

Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des EDL-G können Bußgelder verhängt werden.

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