Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es wurde erstmals 2005 eingeführt und hat zum Ziel, Umwelt und Gesundheit zu schützen.

In Bezug auf die Photovoltaik ist das ElektroG besonders relevant, da es auch für Photovoltaikmodule gilt. Seit der neuen WEEE2-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) fallen auch PV-Module unter den Anwendungsbereich des ElektroG. Dies bedeutet, dass Hersteller von PV-Modulen bestimmte Pflichten haben. Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und dass sie ein System zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten eingerichtet haben.

Seit Oktober 2015 regelt das ElektroG den Umgang mit zu entsorgenden PV-Modulen. Die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des ElektroG aus Sicht der Photovoltaik werden in einem Merkblatt erläutert.

Das novellierte deutsche ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten und trägt der WEEE-Richtlinie Rechnung.

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